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Ausgabe 16/2019
18. April 2019
Sehr geehrte Damen und Herren
 

Eine deutsche Studie zum Medienkonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ("Diverse Meldungen") kam zum Schluss, dass Junge erstaunlich stabil Geld ausgeben für Bücher, und "fast ein Drittel der Befragten kündigt eine verstärkte Buchlektüre an." Zu schaffen macht ihnen allerdings das Zeitbudget, das oft in Social Media oder Streaming fliesst. Es berührt mich in vielen Zusammenhängen zu sehen, wie bereits Kinder und Jugendliche überlastet und permanent gefragt sind, als wären sie Manager ihres Lebens. Und ihr Bedürftnis, dem etwas entgegenzuhalten.

Ihre Pascale Blatter

 
Aktion zum Welttag des Buches
"Ich komme mit" ist das Lieblingsbuch 2019

Angelika Waldis‘ Buch "Ich komme mit" (Wunderraum Verlag) ist das Lieblingsbuch des Deutschschweizer Buchhandels 2019. Zum zweiten Mal waren Buchhändlerinnen und Buchhändler aufgerufen, ihr aktuelles Lieblingsbuch aus der Shortlist mit fünf Titeln zu wählen. Nach einem bis zuletzt spannenden Kopf an Kopf-Rennen schwang schliesslich das Buch der Schweizer Autorin Angelika Waldis obenaus.

Die "Lieblingsbuch"-Aktion ist eine Initiative des SBVV; sie wird unterstützt vom Bücherblog www.lesefieber.ch und dem Schweizer Bücherbon. Der SBVV ruft die Buchhandlungen dazu auf, diese Aktion als Promotionsmittel für den Welttag des Buches zu nutzen. Machen Sie aus der Wahl einen Event: Präsentieren Sie am kommenden Dienstag das Lieblingsbuch des Schweizer Buchhandels und andere Lieblingsbücher – ihre eigenen oder diejenigen ihrer Kundinnen und Kunden. Wir haben die Medien informiert (mit Sperrfrist 23. April) und Lieblingsbuch-Kleber an die Buchhandlungen verschickt (weitere Kleber können auf dem SBVV-Sekretariat bestellt werden).

Aus all denjenigen Buchhändlerinnen, die einen Titel zur Nomination vorgeschlagen haben, wurden folgende fünf signierte "Ich komme mit"-Bücher verlost. Gewonnen haben:

  • Antonia Harvey, Bücher von Matt, Stans
  • Martin Bosshard, Buchhandlung im Volkshaus, Zürich
  • Ruth Schildknecht, Buchhandlung Nievergelt, Zürich
  • Petra Bruhin, Buch Paradies, Wädenswil
  • Chiara Schäppi, Orell Füssli Shoppyland, Schönbühl


Den Hauptpreis, eine Exklusiv-Lesung mit Angelika Waldis, hat Beatrice Giger, Buchhandlung Bücherlandquart, gewonnen. Herzliche Gratulation!

Auf der Webseite www.daslieblingsbuch.ch finden Sie alle Details zum Auswahlprozedere. Folgende fünf Bücher standen auf der Shortlist zum Lieblingsbuch des Jahres 2019:

  • Usama Al Shahmani: "In der Fremde sprechen die Bäume arabisch" (Limmat Verlag)
  • Wolf Haas: "Junger Mann" (Hoffmann und Campe)
  • Sarah Kuttner: "Kurt" (S. Fischer)
  • Minna Rytisalo: "Lempi, das heisst Liebe" (Hanser)
  • Angelika Waldis: "Ich komme mit" (Wunderraum Verlag)
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Angelika Waldis © Peter von Felbert
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KNV-Informationsveranstaltung in Zürich
Das Verfahren wird sich über Jahre ziehen

Am letzten Freitag lud der SBVV mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels zu einer Informationsveranstaltung "KNV Insolvenz" ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Wahl (anchor Rechtsanwälte) und der Justiziar des Börsenvereins Christian Sprang waren eigens nach Zürich gereist, um knapp 40 Verlegern und Buchhändlern Rede und Antwort zu stehen. Sprang gab zuerst einen allgemeinen Überblick zum deutschen Insolvenzrecht. Der wichtigste Punkt wahrscheinlich: Insgesamt haben am 14. Februar sieben Unternehmen der KNV-Gruppe beim Amtsgericht Stuttgart wegen Überschuldung einen Insolvenzantrag gestellt. Die sieben Insolvenzverfahren (bspw. auch der KNI – Immobiliengesellschaft) müssen nach deutschem Recht strikt voneinander getrennt werden, Forderungen und Schulden aus unterschiedlichen Verfahren können nicht gegeneinander aufgerechnet werden (keine Aufrechnungslage). Man habe versucht, einen Verleger im Gläubigerausschuss unterzubringen, der Antrag wurde aber vom Amtsgericht Stuttgart abgelehnt. Die Verleger werden nun einzig implizit durch die Warenkreditversicherer (Euler Hermes) vertreten. Sprang nannte auch eine Zahl: 46 Millionen Euro offene Forderungen der Verlage bestanden am Tag der Insolvenzeröffnung. Diese Zahl könnte sich noch verändern, da Insolvenzforderungen erst nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren (1.5.2019) von den Gläubigern beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können. Zudem müssen auch die Eigentumsvorbehalte ermittelt und abgerechnet werden. So wird man erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der konkreten Höhe der Forderungen rechnen können.

Wie geht es weiter?

Die Verlage und Buchhandlungen können ihre bis zum 14. Februar aufgelaufenen offenen Forderungen nach der Insolvenzeröffnung beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubiger werden hierzu noch vom Insolvenzverwalter gesondert aufgefordert. Warenforderungen aus einfachem oder verlängertem Eigentumsvorbehalt fallen nicht in die Insolvenzmasse und können direkt entschädigt werden. Nur die angemeldeten Forderungen werden vom Insolvenzverwalter geprüft und zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Gläubigergleichbehandlung über eine Quote entschädigt. Hier sprach Sprang ein ernüchterndes Urteil: Insolvenzverfahren dieser Grössenordnung könnten sich über Jahre ziehen, und die durchschnittliche Quote liege meist nur im einstelligen Bereich; auch weil zuerst die Kosten aus dem Verfahren und aufgrund der Insolvenzordnung die sog. "bevorrechtigten Gläubiger" bedient würden. Aussagen und Prognosen zu KNV sind dem Insolvenzverwalter noch nicht möglich. Durch die Berufung des Insolvenzverwalters zum "starken" Insolvenzverwalter ist die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergegangen und er kann seitdem sogenannte Masseverbindlichkeiten begründen. Wahl: "Alle Bestellungen, die nach dem 14. Februar über uns abgewickelt wurden, werden voll bezahlt. Wir dürfen, wir können und wir werden sie bezahlen.“

Stimmen der Verlage:

Lucien Leitess, Unionsverlag, appellierte eindringlich an den Insolvenzverwalter, bei der Suche nach einem potentiellen Investor nicht nur auf die Zahlen, sondern auch auf die Spezifika des Marktes zu achten. Thalia oder Amazon beispielsweise würden erhebliche Konzentrationsprozesse und damit Verschiebungen im Markt mit sich bringen. Auch Kein & Aber Verleger Peter Haag fand klare Worte: In Deutschland stellt eine Insolvenz keinen (Sonder-) Kündigungsgrund da. Alle Kunden der KNV-Verlagsauslieferung stünden nun also vor einer sehr ungewissen Zukunft und könnten sich nicht mal um Alternativen umsehen.

Das aktuelle FAQ zur KNV-Insolvenz für Buchhandlungen und Verlage (3. Auflage) findet sich im Mitgliederbereich auf der SBVV-Homepage. Weiteres zum Thema siehe Kurzinterview unten.

 
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4 Fragen an ...
Stefan Schwerzmann

Die Informationsveranstaltung zur KNV-Insolvenz in Deutschland und zu den Spezifika für die betroffenen Verlage in der Schweiz am 12. April in Zürich war ebenso wichtig wie ernüchternd (siehe Bericht oben). Nachgefragt bei Stefan Schwerzmann, Geschäftsleiter AVA in Affoltern am Albis und Vorsitzender des Fachbereichs Zwischenbuchhandel im SBVV.
 
Stefan Schwerzmann, der Börsenverein hat im Rahmen der KNV-Insolvenz kürzlich darauf hingewiesen, dass im Buchhandel der sogenannte Eigentumsvorbehalt als Handelsgebrauch gilt, das heisst, dass alle noch nicht bezahlten Bücher, die KNV am 14. Februar an Lager hatte, sich auch ohne entsprechende Verträge im Eigentum der Verlage befinden. Was bedeutet das genau?
Der Eigentumsvorbehalt ist in der deutschen Buchbranche laut einem juristischen Gutachten Geschäfts-Usanz, er sei zudem auch als Gerichtsbeschluss dokumentiert und wurde nun vom provisorischen Insolvenzverwalter der KNV/KNO akzeptiert. Das heisst, die Bücher, die beim Barsortiment KNV am 14. Februar noch am Lager waren, gehören den Verlagen und kommen darum nicht in die Insolvenzmasse. Die Verlage können den Wert ihrer Lagerbestände vom 14. Februar zurückverlangen. Diese Forderung müssen die Verlage (am besten über ihre deutsche Auslieferung) nun anmelden, und der Insolvenzverwalter wird den entsprechenden Wert anhand der Lagerbestände vom 14. Februar eruieren.
 
Der Börsenverein schrieb aber ausdrücklich, das gelte nur für Verlage in Deutschland. Was bedeutet das für die Schweizer Verlage?
Die Rechtsgrundlage für diese Sonderregelung besteht nur in Deutschland. Die Rechtslage für die Schweiz und Österreich wird zurzeit vom SBVV noch abgeklärt. Allerdings haben die meisten Schweizer Verlage in Deutschland über ihre deutsche Auslieferung ans das Barsortiment KNV liefern lassen und diese Lieferungen subsumieren sich wohl auch unter innerdeutschen Lieferungen. Es gibt wohl kaum einen Verlag, der direkt aus der Schweiz an KNV geliefert hat.
 
Ist dieser Eigentumsvorbehalt ein echter Lichtblick oder nur ein Tropfen auf den heissen Stein?
Die Bedeutung für die verschiedenen Verlage ist sehr schwer einzuschätzen, aber wahrscheinlich nicht sehr gross. Alles was bis zum 14. Februar von KNV an seine Kunden verkauft wurde, fällt in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter hat an der KNV-Veranstaltung noch einmal betont, dass aus der gesamten Insolvenzmasse in der Regel nie viel mehr als 2 bis 5 Prozent der Forderungen zurückbezahlt werden können und dass es wegen den zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten Jahre dauern kann, bis eine solche Auszahlung dann geleistet würde. Kein Verlag kann zehn Jahre warten. Das Geld in der Insolvenzmasse müssen die Verlage realistischerweise faktisch abschreiben. Bevor die "normalen" Forderungen der Verlage von rund 46 Millionen Euro berücksichtigt werden, werden die vorrangigen Forderungen wie z.B. diejenigen mit Grundpfand gesicherten Forderungen der Banken oder der Arbeitnehmer und Sozialversicherungen bedient. Erst danach werden die restlichen Werte im Verhältnis aller Forderungen verteilt.
 
Wie haben Sie die Veranstaltung zur KNV-Insolvenz in Zürich erlebt?
Es war gut, dass die handelnden Personen im KNV-Insolvenzverfahren alle hierhergekommen sind, und ich empfand es als sehr lehrreich. Als Schweizer ist man mit dem deutschen Insolvenzrecht weniger vertraut. Bei uns gibt es nur den Konkurs, nicht die Insolvenz, deren Hauptaufgabe einerseits darin liegt, die in Insolvenz gegangene Firma und damit möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, auf der anderen Seite sollen die Schuldner gerecht bedient werden.

 
EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen
Börsenverein will die Verlegerbeteiligung noch 2019 umgesetzt sehen

Die Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen: Die EU-Staaten stimmten dem Vorhaben nach drei Jahren Verhandlungen mehrheitlich zu. Die am Montag, 15. April durch den Rat der Europäischen Union abschliessend verabschiedete EU-Urheberrechtsrichtlinie für den Digitalen Binnenmarkt gibt den Weg frei für eine erneute Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüsst die Entscheidung des Rates und fordert gleichzeitig die schnelle Umsetzung von Artikel 16 noch in diesem Jahr. Nadja Kneissler, Vorsitzende des Verleger-Ausschusses im Deutschen Börsenverein: "Weder kann die Verwertungsgesellschaft Wort noch weitere zwei Jahre auf eine rechtssichere gemeinsame Rechtewahrnehmung warten, noch können die Verlage weiterhin auf ihren fairen Anteil  für die Nutzung der von ihnen verlegten Werke verzichten. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die vom europäischen Gesetzgeber vorgenommene Korrektur in Bezug auf die Verlegerbeteiligung losgelöst von der Umsetzung anderer Vorschriften der Richtlinie unverzüglich vorzunehmen." Zur vollständigen Stellungnahme des Deutschen Verleger-Ausschusses geht es hier.

 

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Geschäftsführer Thomas
Didden © Verlag am
Goetheanum

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Verlagsleiterin Christiane
Haid © Verlag am
Goetheanum

Verlag am Goetheanum in Dornach
Neue Geschäftsführung

Seit 2009 stand Christiane Haid dem Verlag am Goetheanum in Dornach als Geschäftsführerin und Verlagsleiterin vor. Zu dieser Aufgabe kam 2012 die Leitung der "Sektion für Schöne Wissenschaften" am Goetheanum hinzu. Aufgrund der Fülle der Arbeit in dieser Sektion sowie weiteren Aufgaben im Goetheanum hat Christiane Haid Ende März ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin an Thomas Didden weitergegeben. Die programmatische Verlagsleitung, die Verbindung zur Goetheanumleitung und den Kontakt zu den Autoren wird sie weiterhin beibehalten. Der neue Geschäftsführer Thomas Didden ist Germanist und Historiker und hat in der Vergangenheit verschiedene Leitungsfunktionen in anthroposophischen Institutionen ausgeübt (z.B. Goetheanum-Bühne Dornach, Rudolf Steiner Schule Birseck). Neben der Geschäftsführung des Verlags am Goetheanum ist er auch als Koordinator für die Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz tätig. Der Verlag hat sich neben seiner zentralen Aufgabe als Publikationsort der Sektionen, als Verlag anthroposophischer Bücher und wichtiger Lizenzgeber für ausländische Verlage in den letzten Jahren auch in der Öffentlichkeit einen Namen machen können, heisst es in der Pressemitteilung.

 

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swiss gourmetbook award
Neuer Schweizer Kochbuchpreis

Der neue Kochbuchwettbewerb swiss gourmetbook award wurde 2019 zum ersten Mal ausgetragen. Die Juroren bewerteten dabei Bücher zu den Themen Essen, Trinken und Tafelkultur. Die Preisverleihung findet am 23. April 2019 in Zürich Flughafen statt. In diesem Jahr bekamen 26 Kochbücher eine Gold- bzw. Silber-Auszeichnung. Die Bandbreite bei den ausgezeichneten Kochbüchern ist nicht nur inhaltlich weit gespannt – von der "Helvetia Vegetaria" von Carlo Bernasconi bis zu "Süsses Belgrad" von Sara Plavic –, sondern auch in Sachen Schweizer Verlage.

Der AT Verlag, Aarau ist mit fünf Platzierungen vertreten, der Fona Verlag in Lenzburg mit zwei. Je eine Auszeichnung ging an: AS-Verlag, Zürich; Chocolate Culinary, Ebikon; Edition Gut, Hombrechtikon; Re Novium Verlag, Bern; Werd Weber Verlag Thun/Gwatt. Damit stammt knapp die Hälfte der prämierten Kochbücher aus Schweizer Verlagen. Die gesamte Aufstellung der prämierten Bücher finden Sie hier.

 
Lugano
Neues Literaturhaus im Tessin eröffnet

Mit der Casa della Letteratura per la Svizzera italiana schliesst sich eine Lücke im Netz der Schweizer Literaturhäuser: Bis anhin gab es eine solche Institution im Tessin noch nicht. Initiiert wurde das neue Literaturhaus vom Verband Autorinnen und Autoren der Schweiz. Vor rund zwei Wochen war feierliche Eröffnung. Die Finanzierung für die ersten beiden Jahre ist gesichert. Neben einer Reihe von Stiftungen wird die Initiative auch durch den Bund subventioniert. "Wir suchen die Zusammenarbeit mit anderen italienischsprachigen Regionen der Schweiz und wollen auch eine Brückenfunktion zwischen Italien und der Schweiz wahrnehmen", so der Schriftsteller und Vereinspräsident Fabiano Alborghetti. Geschäftsführerin ist Elena Spörl-Vögtli.

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Das neue Literaturhaus für die italienische Schweiz in der Villa Saroli in Lugano kann sich sehen lassen.
© Casa Della letteratura
 
Diverse Meldungen
Mediennutzungsstudie aus Deutschland / Rekordverdächtige Bücher 2018
  • Der digital publishing report hat mit dem Marktforschungsinstitut YouGov 1’100 junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren nach ihrem Medienkonsum befragt. Die deutsche Studie kommt zum Schluss, dass die Mehrheit der Jungen weniger als 25 Euro im Monat für Medien ausgeben, Tendenz sinkend. Betroffen davon sind vor allem Zeitungen und Zeitschriften; Musik-CDs seien bei jüngeren Mediennutzern längst Exoten. Bei den Büchern hingegen sei der Anteil der Kaufverweigerer gering, und der Anteil derjenigen, die zuletzt mehr Geld für Bücher investiert haben, liege vergleichsweise hoch. Fast ein Drittel der Befragten kündigt eine verstärkte Buchlektüre an. Die 117-seitige Studie steht nur kostenpflichtig zur Verfügung.
  •  Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) präsentiert zum UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April rekordverdächtige Bücher des Jahrgangs 2018. Das schwerste Buch etwa ist mit Abstand der knapp 500-seitige Bildband "Murals of Tibet" (Taschen) mit 60 Kilogramm, zu dem auf Grund des Grossformats ein eigener Buchständer aus Holz von Shigeru Ban gehört – das Buch selbst bringt 23 Kilogramm auf die Waage. Alle 998 Exemplare wurden vom Dalai-Lama signiert. Die leichtesten Bücher bewegen sich im niedrigen zweistelligen Gramm-Bereich, so zum Beispiel der Ratgeber "Meine 111 besten Einkaufstipps" (Edition Essentials) mit 17 Gramm. Durchschnittlich wog ein 2018er Buch 880 Gramm, weiss VLG weiter. Das dickste Buch ist mit 3’408 Seiten der "BGB Kommentar" (Hermann Luchterhand Verlag). Das Kinder- und Jugendbuch mit den meisten Seiten ist die neu illustrierte Jubiläumsausgabe von "Harry Potter und der Orden des Phönix" mit 960 Seiten (Carlsen). Weitere Rekorde finden sich in dieser Zusammenstellung von VLB. 
 
Autor, Paartherapeut und Psychiater
Jürg Willi ist gestorben

Der Zürcher Psychiater und Autor Jürg Willi (1934-2019) ist am 8. April im Alter von 85 Jahren gestorben. Willi ist der erste Paartherapeut der Schweiz und schrieb Bestseller wie "Die Zweierbeziehung" (1975) oder "Was hält Paare zusammen?" (1991). Bereits 1985 befasste er sich mit dem Thema "Ko-evolution – die Kunst gemeinsamen Wachsens". Seine Haltung war, dass Beziehungen in erster Linie Wachstumsfelder sind und pure Harmonie nicht oberstes Gebot. Der Grossteil seiner Bücher sind bei Rowohlt erschienen, die ersten beiden in Schweizer Verlagen: "Die Schizophrenie in ihrer Auswirkung auf die Eltern" (Dissertation, Orell Füssli 1962) und "Anwendung des gemeinsamen Rorschach-Versuchs in Ehetherapie und Forschung" (Hans Huber Verlag, 1974). Zuletzt publiziert hat er als Mitherausgeber ein Buch über seine Frau, der Künstlerin Margaretha Dubach: "Jürg Willi, Tobias Bezzola, Beat Brechbühl, Alois Maria Haas, Herbert Meier u.a.: Margaretha Dubach: Von den verborgenen Geschichten der Dinge" (Benteli, Bern 2011).

 
Preise
Clemens-Brentano-Preis an Gianna Molinari

Gianna Molinari erhält für den Roman "Hier ist noch alles möglich" (Aufbau) den Clemens-Brentano-Preis der Stadt Heidelberg 2019. Die Auszeichnung ist mit 10’000 Euro dotiert. Der Debütroman war auch für den Schweizer Buchpreis 2018 nominiert. In der Jury-Begründung heisst es: "Gianna Molinari erweist sich mit ihrem Debüt als eine Meisterin skurriler Verdichtung." Die in Basel geborene und in Zürich lebende Autorin studierte Literarisches Schreiben am Schweizerischen Literaturinstitut Biel sowie Neuere Deutsche Literatur an der Uni Lausanne.

 
SBVV
Anmeldebeginn für die Quereinsteigerkurse
 
SRF Bücherliste vom 21. April - 28. April 2019

Fernsehen SRF Kultur

Literaturclub, Dienstag, 23. April, 22.20 Uhr
Gottfried Keller: Martin Salander (Nagel & Kimche)
Matthias Nawrat: Der traurige Gast (Rowohlt)
Herbert Kapfer: 1919 (Kunstmann)
Elena Ferrante: Frau im Dunkeln (Suhrkamp)


Radio SRF 2 Kultur

52 Beste Bücher, Sonntag, 21. April, 11.00 – 12.00 Uhr / W: 20.00 Uhr
Sheila Heti: Mutterschaft (Rowohlt)

52 Beste Bücher, Sonntag, 28. April, 11.00 – 12.00 Uhr / W: 20.00 Uhr
Miriam Toews: Die Aussprache (Hoffmann und Campe)

Kontext, Dienstag, 23. April, 09.00 – 10.00 Uhr / W: 18.00 Uhr
Daniel Defoe: Robinson Crusoe (Diverse Verlage)

Kontext, Donnerstag, 25. April, 09.00 – 10.00 Uhr / W: 18.00 Uhr
Sachbuch-Trio
Esther Perel: Die Macht der Affäre (Harper Collins)
Michael Pollan: Verändere dein Bewusstsein (Kunstmann)
Günther Weisenborn: Memorial (Verbrecher)

SRF 2 Kultur aktuell
Lukas Hartmann: Der Sänger (Diogenes)


Radio SRF 1

BuchZeichen, Dienstag, 23. April, 21.03-22.00 Uhr
Bijan Moini: Der Würfel (Atrium)

 
Bestseller der Woche 15/2024
Belletristik Hardcover
 1. Suter, Martin:  Allmen und Herr Weynfeldt
 2. Gurt, Philipp:  Bündner Blutmond
 3. Adler-Olsen, Jussi:  Verraten
Sachbuch
 1. Eisenring, Yvonne:  Life Rebel
 2. Fasolin, Sarah:  Gartenführer Schweiz
 3. Schäuble, Wolfgang:  Erinnerungen
Kinder- und Jugendbuch
 1. Frick, Daniel ; Koller, Boni:  Globi im Museum
 2. Riordan, Rick:  Percy Jackson 6: Der Kelch der Götter
 3. Gugger, Rebecca:  Der Wortschatz
Belletristik Taschenbuch
 1. Sander, Karen:  Der Sturm: Verachtet
 2. Moyes, Jojo:  Das Haus der Wiederkehr
 3. McFadden, Freida:  Sie kann dich hören
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